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Was darf im Ofen verbrannt werden?
Nicht nur bei den derzeitigen niedrigen Temperaturen ist die kuschelige Wärme aus dem heimischen Holzofen oder Kamin beliebt. Doch nicht alle Holzprodukte dürfen verfeuert werden. Erlaubt ist nach einer Information vom Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis naturbelassenes, gut abgelagertes Holz wie Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig und Zapfen, Sägemehl, Holzspäne, Schleifstaub, Rinde, Holzpellets sowie Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts. Voraussetzung hierbei ist, dass nach Angaben des Herstellers der Feuerungsanlage diese hierfür überhaupt geeignet sind.
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Senioren helfen gern, wo Hilfe gebraucht wird
Nach der im Ladenburger Rathaus erfolgten Präsentation der Arbeit des Vereins „Arbeitskreis Schriesheimer Senioren” durch dessen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter haben sich spontan 13 Teilnehmer zusammengefunden, die bei einem ersten Treffen am 5. März um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer des Ladenburger Rathauses ausloten wollen, ob die erfolgreiche Schriesheimer Initiative mit dem Angebot „Senioren helfen gern, wo Hilfe gebraucht wird”, auch in Ladenburg in die Tat umgesetzt werden könnte. Bürgermeister Rainer Ziegler begrüßt diese Entwicklung, könnte sie doch eine weitere Stärkung des in der Stadt ohnehin schon ausgeprägten bürgerschaftlichen Engagements sein. Weitere Interessenten aus dem Kreis der Ladenburger Seniorinnen und Senioren sind selbstverständlich ebenfalls sehr herzlich zur Teilnahme an dem Auftakttreffen eingeladen. |
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