Die aktuellen Fallzahlen werden vom Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung gestellt und sind online abrufbar.
Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet (Liste der aktuellen Risikogebiete):
Ausnahmen: siehe § 2 CoronaVO EQT
Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind nach bundesrechtlichen Regelungen bei Einreise ohne Ausnahme zur Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtet. Hier gilt keine Ausnahme.
Verkürzung der Quarantäne (§ 2 CoronaVO EQT):
Für Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg hat das Gesundheitsamt ein Infotelefon eingerichtet.
Bei Fragen zum Coronavirus (Covid-19) stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. 06221 522-1881 von Montag bis Freitag von 7:30 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg – zu Infektionszahlen, der Rechtsverordnung und vielem mehr beantwortet Ihnen auch der Chatbot COREY.
Als Anlaufstelle für Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis bündelt die Stabsstelle Wirtschaftsförderung aktuelle Informationen und Services rund um die Auswirkungen des Coronavirus auf die regionale Wirtschaft.
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge währen der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.