Hier finden Sie Informationen zum Friedhof der Stadt Ladenburg.
Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.
Was ändert sich an der Maskenpflicht?
In der Friedhofskapelle muss künftig eine medizinische Maske getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Was ändert sich in der Friedhofskapelle und am Grab?
Bei Beerdigungen/Beisetzungen müssen sich gemäß dem Hygieneschutzkonzept alle Personen, die in die Friedhofskapelle wollen, sowie anschließend an das Grab gehen möchten, in der ausliegenden Liste des Bestattungsunternehmens Bestattungen Gregor Ladenburg eintragen.
Aufgrund dieser Vorgabe ist die Personenanzahl auf höchsten 40 begrenzt.
Stand: 28.01.2021
Rathaus, 2. OG, Zimmer 203
Zuständig für Bestattungen und Grabauswahl auf dem Friedhof der Stadt Ladenburg ist das Bestattungsunternehmen Rolf Gregor Ladenburg.
Der Steinmetzbetrieb in Ladenburg, mit dem wir zusammenarbeiten, ist die Firma Natursteinbetrieb Thorsten Werner.
Die Pflege der gärtnergepflegten Grabfelder erfolgt über die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG. Zuständig ist die Gärtnerei Blumen Freund.