Neue Schöffen gesucht

Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden in Ladenburg voraussichtlich 14 Bürgerinnen und Bürger für die Vorschlagslisten der ehrenamtlichen Tätigkeit, der sogenannten Laienrichter als Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Die Wahl erfolgt bundesweit im ersten Halbjahr 2023. Die Stadt Ladenburg sucht deshalb Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht Weinheim und Landgericht Mannheim als Vertreterinnen und Vertretern des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Voraussetzungen

Wer Schöffe werden möchte, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft,
  • zwischen 25 und 69 Jahre alt (Stichtag 01.01.2024),
  • wohnhaft in Ladenburg,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • gesundheitlich geeignet,
  • kein Insolvenzverfahren,
  • keine Vorstrafen,
  • soziale Kompetenz,
  • sowie beim Jugendschöffenamt: Erfahrungen in der Erziehung.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Bewerbung

Interessierte können bis zum 31.03.2023 das offizielle Bewerbunsgformular ausfüllen und an Herrn Timo Stein (Tel.:  06203 70-115 / E-Mail) zurücksenden.

Bewerbungsformular für Schöffen in allgemeinen Strafsachen (Erwachsene)

Bewerbungsformular für Jugendschöffen

Weitere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite.