Der Verfahrensablauf zur Festsetzung der Grundsteuer beginnt mit der Ermittlung des Grundsteuerwerts durch das zuständige Finanzamt.
Dieser Wert ergibt sich aus der Grundstücksfläche und den auf Grundlage des Gutachterausschusses ermittelten Bodenrichtwerten.
Anschließend wird der ermittelte Grundsteuerwert mit den im Landesgrundsteuergesetz festgelegten Steuermesszahlen multipliziert, um den Steuermessbetrag zu berechnen.
Die Steuermesszahlen betragen:
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 0,55 Promille,
- für sonstige Grundstücke 1,3 Promille und
- für Grundstücke mit überwiegender Wohnnutzung 0,91 Promille.
Der Grundsteuermessbetrag wird von der Gemeinde mit einem sogenannten Hebesatz multipliziert, um den endgültigen Steuerbetrag zu berechnen. Die Höhe der Hebesätze kann jede Gemeinde selbst festlegen und in ihrer Hebesatzung verankern.
Sie erhalten vom Finanzamt Weinheim einen Bescheid über den ermittelten Grundsteuermessbetrag und von der Stadt Ladenburg einen separaten Bescheid über die Grundsteuer.
Hinweis: Die Gemeinde ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an die vom Finanzamt ermittelten Grundlagenwerte gebunden ist.