Aktueller Mietspiegel

Sie können in einem Mietspiegel nachsehen,

  • wie viel Geld Sie für eine Mietwohnung, die Ihren Ansprüchen genügt, aufbringen müssen oder
  • ob die Miete für eine bestimmte Wohnung angemessen ist.

Mietspiegel werden von Gemeinden und Interessenvertretungen erstellt (z.B. Mieterverbänden, Haus- und Grundbesitzervereinigungen). Sie sollen einen Überblick darüber geben, welche Miete für welche Wohnungen in welcher Gegend angemessen ist („ortsübliche Vergleichsmiete“).

Entscheidend für die Höhe der Miete können beispielsweise sein:

  • Wohngegend (z.B. Stadtgrenze oder Zentrum)
  • Lage des Hauses (z.B. Ruhelage, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel)
  • Baujahr des Hauses und die Wohnungsausstattung (z.B. Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden)

Mietspiegel gibt es für die meisten größeren Städte, in Baden-Württemberg beispielsweise für:

Tipp: Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Gemeinde oder indem Sie den Namen der Gemeinde und „Mietspiegel“ in eine Suchmaschine eingeben.

Sie erhalten Mietspiegel in der Regel nur, wenn Sie dafür eine Gebühr bezahlen.

Freigabevermerk
27.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Die Stadt Ladenburg führt keinen Mietspiegel.

Die Ermittlung der Miethöhe erfolgt daher auf Grundlage vergleichbarer Wohnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der §§ 558 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Maßgeblich ist dabei die ortsübliche Vergleichsmiete, die aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Die Benennung von drei Wohnungen genügt.

Kontakt

Frau
Gaby Guarcello
Mitarbeiterin
Telefon:
Fax:
06203 70-250
Zimmer 203

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