Bebauungspläne

Rechtliche Hinweise:

Bei der Veröffentlichung der Bauleitpläne der Stadt Ladenburg im Internet handelt es sich um ein unverbindliches zusätzliches Informationsangebot der Stadt Ladenburg, für dessen Richtigkeit und Aktualität von der Stadt Ladenburg keine Gewährleistung übernommen wird.

Bitte beachten Sie, dass die hier digital zur Verfügung gestellten Versionen der rechtskräftigen Bebauungspläne selbst keine Rechtskraft besitzen. Rechtskräftig sind ausschließlich die Originalbebauungspläne, welche in der Technischen Verwaltung der Stadt Ladenburg zu den Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Insbesondere treffen diese Daten keine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit eventueller Bauvorhaben und Nutzungen. Es wird deshalb dringend empfohlen, vor Entscheidungen und besonders vor vermögenwirksamen Dispositionen wie zum Beispiel Grundstücksverträgen eine schriftliche Auskunft zu der im jeweiligen Einzelfall beabsichtigten Baumaßnahme bzw. Nutzung (beispielsweise durch eine Bauvoranfrage) über die Stadt Ladenburg beim Baurechtsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis einzuholen.

Weiterhin bitten wir zu beachten:

  • Durch das Digitalisieren und Umwandeln in pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
  • Die Bebauungspläne im Onlineportal sollen nur eine Erstinformation sein und sind nicht zum Messen und Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
  • Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Lesen der Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein kann. So wurden ältere Bebauungspläne zum Teil überplant und damit ersetzt. In anderen Bereichen ergänzen neuere Bebauungspläne das Baurecht, sodass mehrere Bebauungspläne zur Beurteilung der baurechtlichen Situation herangezogen werden müssen. Neben den Bebauungsplänen nach dem BauGB gelten zum Teil auch ältere Baufluchten- oder Aufbaupläne. Umfang und Bedeutung der damaligen Regelungen sind jeweils im Einzelfall zu interpretieren und zu klären.
  • Neben den Bebauungsplänen können weitere Satzungen und Verordnungen gelten, wie z.B. Erhaltungs- oder Sanierungssatzungen. Solche Satzungen und Verordnungen werden nicht in diesem Portal angezeigt.
  • In diesem Angebot werden ausschließlich bestehende Bebauungspläne angezeigt. Auskünfte zu Bebauungsplänen im Verfahren sowie den räumlichen Geltungsbereichen erhalten Sie in der Technischen Verwaltung.
  • Die im Internet eingestellten Bebauungspläne können Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst.

Für ergänzende Beratung und Erläuterungen der Bauleitpläne stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs „Technische Verwaltung“ während der regulären Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.

Luftbilder, Liegenschaftskarten sowie die Bebauungspläne der Stadt Ladenburg sind im geografischen Informationssystem der Stadt Ladenburg als Bürger-GIS verfügbar.

Ergänzend stellen wir Ihnen eine Klickanleitung zum Aufrufen der Bebauungspläne im Bürger-GIS bereit.

Hinweis

Kürzlich rechtskräftig gewordene Bebauungspläne sind unter Umständen noch nicht im Bürger-GIS eingepflegt. Diese finden Sie unter Aktuelle Bebauungspläne.