Das solarbeheizte Ladenburger Freibad zählt aufgrund seiner Lage am Fähranleger Richtung Neckarhausen, seinem alten Baumbestand und seinen Schwimmbecken zu den beliebtesten Freibäder in der Umgebung. Insbesondere Familien und Schwimmbegeisterte schätzen dieses Freizeitangebot. In einer Badesaison besuchen rund 120.000 Gäste das Bad. Das Freibad hat je nach Witterung von Mai bis September täglich ab 9 Uhr geöffnet.
Der Förderverein Freibad Ladenburg unterstützt die Stadt Ladenburg hinsichtlich der Attraktivität des Freibads und freut sich über jede Mitgliedschaft.
Zur Verringerung von Wartezeiten empfiehlt sich der Kauf digitaler Saison- und Einzelkarten über die Ladenburg-App. Eine Tageskasse ist ebenfalls geöffnet.
Formular für den Kauf von Familienkarten
Freier Eintritt wird gewährt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung, die im Schwerbehindertenausweis das Merkmal „B“ eingetragen haben.
Einzelkarten | |
Erwachsene | 4,50 Euro |
Ermäßigt * | 3,00 Euro |
Familien 1 | 12,00 Euro |
Zehnerkarten | |
Erwachsene | 40,50 Euro |
Ermäßigt * | 27,00 Euro |
Saisonkarten | |
Erwachsene | 72,00 Euro |
Familien Typ A ² | 145,00 Euro |
Familien Typ B ³ | 90,00 Euro |
Ermäßigt * |
38,00 Euro |
Abendkarten 4 | |
Erwachsene | 3,00 Euro |
Dauerschließfächer | |
Schließfächer groß | 25,00 Euro |
Schließfächer klein | 15,00 Euro |
1 Ein oder zwei Erwachsene mit eigenen Kindern ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (max. 5 Personen); alle Personen müssen gleichzeitig das Freibad betreten.
2 Zwei Erwachsene mit Kindern
3 Ein Erwachsener mit Kindern
4 gültig ab zwei Stunden vor Schließung des Freibades; nicht gültig an Feiertagen und Wochenenden
* Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler, Auszubildende, Studierende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs), Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen, Rentner und Versorgungsempfänger, Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.