Seit dem 01. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Ausweisdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt werden.
Das Bürgerbüro Ladenburg wurde mit drei PointIDs® für biometrische Passfotos ausgestattet. Seit dem 01. August 2025 können Passbilder im Bürgerbüro erstellt werden.
Ab sofort darf das Papierbild nicht mehr verwendet werden.
Alternativ können Sie Ihr digitales Foto auch bei einem zertifizierten Fotostudio oder in einem zertifizierten Drogeriemarkt z.B. dm fertigen lassen.
Wichtiger Hinweis für Kinder von 0-6 Jahren:
Da die PointIDs® aktuell noch nicht für die Erstellung von digitalen Lichtbildern für Kinder geeignet sind, bitten wir Sie, auf die oben genannte Alternative zurückzugreifen. Die Fotos werden den Bürgerbüros dann über einen gesicherten, elektronischen Weg (Fotocloud) zur Verfügung gestellt. Der Abruf aus der Fotocloud erfolgt über einen QR-Code, der von den Antragstellern zur Vorsprache mitgebracht wird.
Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass‐, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten (insbesondere durch die Morphing‐Technik) zu verhindern und die Sicherheit Ihrer Ausweisdokumente weiter zu erhöhen. Die hohen Sicherheitsstandards deutscher Ausweisdokumente ermöglichen beispielsweise eine Einreise ohne Visum in 170 Länder weltweit.
Bitte beachten Sie diese Neuregelung bei Ihrer nächsten Pass‐ und Personalausweisbeantragung.
Für die Beantragung eines Führerscheins wird weiterhin ein Lichtbild in gedruckter Form benötigt.