Hundesteuer - Befreiung beantragen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer befreien lassen.
Von der Hundesteuer sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Eine 2-jährige Steuerbefreiung wird auch mit absolviertem Hundeführerschein gewährt.
Beantragen Sie die Steuerbefreiung schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung.
Bei Blindenhunden ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ vorzulegen.
Bei Rettungshunden ist eine Kopie des Prüfungszertifikats vorzulegen.
Bei Antrag auf 2-jährige Steuerbefreiung ist der ausgefüllte Antrag mit Kopie des Prüfungszertifikats vorzulegen.
Keine
Details zu dieser Regelung können Sie in § 6 und § 6a der aktuellen Hundesteuersatzung nachlesen.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde