Dienstleistung

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer befreien lassen.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Von der Hundesteuer sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Eine 2-jährige Steuerbefreiung wird auch mit absolviertem Hundeführerschein gewährt.

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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular.

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Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung.

Bei Blindenhunden ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen „B, BL, aGoder H vorzulegen.
Bei Rettungshunden ist eine Kopie des Prüfungszertifikats vorzulegen.
Bei Antrag auf 2-jährige Steuerbefreiung ist der ausgefüllte Antrag mit Kopie des Prüfungszertifikats vorzulegen.

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Kosten/Leistung

Keine

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Sonstiges

Details zu dieser Regelung können Sie in § 6 und § 6a der aktuellen Hundesteuersatzung nachlesen.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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