Dienstleistung

Schritt 3 von 3

Vereine – Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine der Stadt Ladenburg beantragen

Die Voraussetzung für die Förderwürdigkeit eines Vereins im Sinne der Förderrichtlinie ist ein Beschluss des Gemeinderates. Hierzu muss die Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine der Stadt Ladenburg beantragt werden.

Online-Prozess

Vereinsförderung: Antrag zur Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine der Stadt Ladenburg

Ergänzende Informationen zum Online Prozess

Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen.

Das Formular ist barrierefrei.

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