Schritt 3 von 3
Vereine – Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine der Stadt Ladenburg beantragen
Die Voraussetzung für die Förderwürdigkeit eines Vereins im Sinne der Förderrichtlinie ist ein Beschluss des Gemeinderates. Hierzu muss die Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine der Stadt Ladenburg beantragt werden.
Online-Prozess
Vereinsförderung: Antrag zur Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine der Stadt Ladenburg
Ergänzende Informationen zum Online Prozess
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Das Formular ist barrierefrei.