Schritt 3 von 3
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
Die Behörde kann Ihnen die Übereinstimmung von vor Ort angefertigten Kopien mit dem Original oder eine vor Ort vollzogene Unterschrift bestätigen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Beglaubigung.