Stadt Ladenburg reformiert Schulkind- und Ferienbetreuung grundlegend
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Neufassung der Satzung zur Nutzung der Schulkind- und Ferienbetreuung sowie die Gebührensatzung beschlossen. Gleichzeitig wurde eine grundlegende Reform der Betreuungsgebühren im Grundschulbereich auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Gebührenstruktur beider Grundschulstandorte anzugleichen und die Angebote im Hinblick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise greifenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zukunftsfest auszurichten.
Durch die Angebotsumstellung enden die bisherigen Betreuungsverträge. Für bereits betreute Kinder gilt eine Platzgarantie. Eltern mit aktuellem Hort- oder Betreuungsplatz erhalten eine gesonderte Information von der Stadtverwaltung über das weitere Vorgehen.
Für die künftigen Erstklässler ist zu beachten: Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz zum Schulbeginn im September 2026 muss verbindlich bis spätestens 15. März 2026 über die zentrale Vormerkung erfolgen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und Voraussetzung für den Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Mit der neuen Nutzungssatzung stellt die Stadt die Schulkindbetreuung an der Dalberg-Grundschule und der Astrid-Lindgren-Grundschule sowie die Ferienbetreuung an beiden Standorten auf eine einheitliche, rechtssichere Grundlage. Darüber hinaus werden auch die Rechtsansprüche von Schülerinnen und Schülern der Draußenschule sowie der Erich Kästner Schule (SBBZ) berücksichtigt.
Die Stadt Ladenburg leistet mit der Schulkind- und Ferienbetreuung einen zentralen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Angebote fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, stärken die Chancengleichheit von Kindern im Grundschulalter und schaffen verlässliche Bildungs- und Entwicklungsräume. Vor dem Hintergrund des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung war es erforderlich, die bestehenden Strukturen organisatorisch, rechtlich und finanziell weiterzuentwickeln.
Die neue Satzung definiert klar Umfang, Inhalte und Zeiten der Betreuung. Einheitliche Regelungen zu Anmeldefristen, zur Verbindlichkeit der Buchung sowie zu Änderungen und Beendigungen sorgen künftig für transparente Rahmenbedingungen für Eltern und Sorgeberechtigte.
Ein wesentlicher Bestandteil der Ganztagsbetreuung bleibt das verpflichtende Mittagessen als pädagogischer Baustein. Es trägt zu einer verlässlichen Tagesstruktur, zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Integration der Kinder bei. Die Ferienbetreuung wird künftig ausgeweitet; gleichzeitig werden die Schließtage auf maximal 20 Tage pro Jahr reduziert. Neu eingeführt wird zudem die Möglichkeit, ausschließlich eine Ferienbetreuung zu buchen.
Mit der Reform werden auch die Gebührenstrukturen der Einrichtungen und Standorte angeglichen. Die Einkommensgrenzen wurden im Zuge der Beratung neu festgelegt und sozial ausgewogen ausgestaltet. Künftig erfolgt die Einstufung in sechs Beitragsstufen, beginnend bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 5.000 Euro und reichend bis zu einer Stufe für Einkommen von über 10.000 Euro monatlich. Darüber hinaus wird bei der Gebührenberechnung die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt. Ziel ist eine gerechte, transparente und sozial verträgliche Beitragsgestaltung. Die Finanzierung erfolgt weiterhin auf Grundlage einer gesonderten Gebührensatzung sowie der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.