Baulastenverzeichnis – Löschung / Verzicht einer Baulast beantragen
Vorab informieren:
Die Löschung einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis ist nur möglich, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht. Wer der Ansicht ist, eine Baulast sei nicht oder nicht mehr erforderlich, kann beim Bauaufsichtsamt den Verzicht auf die Baulast beantragen. Dazu ist das Einverständnis der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.