Neubau 110-kV-Schaltanlage Mannheim Ost
Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:
1. Die MVV Energie AG hat die Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz für das Vorhaben „Neubau 110-kV-Schaltanlage Mannheim Ost“ beantragt. Der rund drei Hektar große Vorhabenbereich befindet sich auf der Gemarkung Heddesheim und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Er liegt in unmittelbarer Nähe der Gemarkungen Ladenburg, Ilvesheim und Mannheim. Im Norden des Vorhabensbereichs verläuft eine Straßenbahnlinie. Unmittelbar nördlich davon kreuzen sich die anzuschließenden 110-kV- und 380-kV-Leitungsanlagen sowie weitere Fremdleitungen. Südlich des Vorhabenbereichs verläuft die Landstraße 541.
Die neue Schaltanlage soll an das von der Transnet BW GmbH geplante 380-kV-Umspannwerk angeschlossen werden, das unmittelbar nördlich der geplanten 110-kV-Schaltanlage errichtet werden soll. Über die Schaltanlage soll die Energie von den Transformatoren des Umspannwerks aufgenommen und an sieben Leitungsanlagen abgegeben werden. . Dadurch sollen das 380-kV-Übertragungsnetz und das 110-kV-Verteilnetz miteinander verknüpft werden. Der Neubau der 380-kV-Umspannwerks Mannheim Ost der TransnetBW GmbH ist Gegenstand eines anderen eigenständigen Planfeststellungsverfahrens.
Die 110-kV-Schaltanlage soll als Freiluftschaltanlage mit Dreifach-Sammelschiene, 17 Schaltfeldern und zehn Reservefeldern inklusive Relaishäusern sowie mit Portalen zur Abnahme der 110-kV-Freileitungseinführung und 110-kV-Kabelendverschluss-Gerüsten errichtet werden. Die Baumaßnahme umfasst außerdem die Errichtung von Nebenanlagen wie Eigenbedarfstransformatoren, einem Betriebsgebäude,
Entwässerungs- und Versorgungssysteme sowie Verkehrswege im Anlagenbereich. Ferner soll eine Zufahrt zur Landstraße L541 hergestellt werden. Für die Umsetzung der Baumaßnahme sollen temporäre Arbeitsflächen für die gesamte Bauzeit eingerichtet werden.
Die geplante Maßnahme führt zu einem Eingriff in den Naturhaushalt. Es sind Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Diese umfassen insbesondere die Anlage eines multifunktionalen Bewirtschaftungsmodells für Feldhamster und Feldlerche als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, die Eingrünung der Schaltanlage in Form einer Feldhecke sowie den Auftrag von überschüssigem Oberboden auf benachbarte Felder. Weiter wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die geplante Versickerung von Niederschlagswasser über Rigolen beantragt.
3. Die Planunterlagen werden auf den Internetseiten der Städte/Gemeinden Mannheim, Heddesheim, Ladenburg und Ilvesheim im Zeitraum vom 26.01.2026 bis 25.02.2026 zugänglich gemacht:
· Mannheim: (https://www.mannheim.de/de) Startseite – Stadt Gestalten – Planungskonzepte - Regionalplan
· Heddesheim: (https://www.heddesheim.de/willkommen) Startseite – Wirtschaft, Bauen & Umwelt – Ausschreibungen / Bekanntmachungen
· Ladenburg: (https://www.ladenburg.de/willkommen) Startseite – Rathaus – Stadtverwaltung – Amtliche Bekanntmachungen
· Ilvesheim: (https://www.ilvesheim.de/startseite) Startseite – Rathaus & Service – Aktuelles & Ausschreibungen – Öffentliche Bekanntmachungen
Auf Verlangen wird eine leicht zu erreichende andere Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. In diesem Fall ist das Verlangen bis zum 25.02.2026 schriftlich oder elektronisch an:
- Stadt Mannheim, FB 61 Geoinformation und Stadtplanung, SG 61.11
Stadtentwicklung, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim
(61.1.SGL (at) mannheim.de)
- Gemeinde Heddesheim, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim
(gemeinde (at) heddesheim.de)
- Stadt Ladenburg, Hauptstraße 7, 68526 Ladenburg (post (at) ladenburg.de)
- Gemeinde Ilvesheim, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim,
(gemeinde (at) ilvesheim.de)
zu richten.
4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden und Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 LVwVfG einzulegen (Vereinigungen), können
bis einschließlich 11.03.2026
Einwendungen gegen den Plan erheben oder Stellungnahmen zum Plan abgeben (Einwendungsfrist). Einwendungen und Stellungnahmen können elektronisch oder schriftlich (mit handschriftlicher Unterschrift und im Original) übermittelt werden. Bei elektronischer Übermittlung müssen die Voraussetzungen des § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz gewahrt sein. Eine einfache E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Die schriftliche Übermittlung der Einwendung oder Stellungnahme erfolgt an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder beim o.g. Bürgermeisteramt / bei der o.g. Ortsverwaltung. Die Einwendung oder Stellungnahme kann dort auch mündlich zur Niederschrift erfolgen.
Aus schriftlichen und elektronischen Einwendungen oder Stellungnahmen muss der volle Name und die Anschrift erkennbar sein, damit diese im
Verwaltungsverfahren zugeordnet werden können. Die Verfahrensbezeichnung (Neubau 110-kV-Schaltanlage Mannheim Ost), das Aktenzeichen (RPK17-0513.2-118) sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke sollen angegeben werden.
Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen der einwendenden Person werden ihr Name und ihre Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen in diesem Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Ausschluss gilt nicht für ein Rechtsbehelfsverfahren.
5. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig.
Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.
6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
7. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens zuzustellen. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe (www.rp-karlsruhe.de unter „Abteilungen / Abteilung 1 Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren“) mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird.
8. Hinweis:
Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.
9. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Abteilungen / Abteilung 1 Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ zugänglich gemacht.
10. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens unter Berücksichtigung des bereits in Ziffer 4 am Ende gegebenen Hinweises, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungs-
praesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.
Im Auftrag
Stadt Ladenburg
Planunterlagen: